Aus- und Fortbildungen

“...ich denke an mich als Maler und als Kunsttherapeut, nicht als ein Mediziner, ein Kunsttherapeut - der etwas über klinische Arbeit auch versteht, ein Kunsttherapeut seien aber bedeutet, das Kunst wirklich als Therapie verwendet wird.”

(Edith Kramer, Mitbegründerin der psychoanalytisch orientierten Art-Therapy)"


Kooperationen

Der Verband Deutscher Kunsttherapeuten hat eine Kooperationsvereinbarung mit dem ASCOL-College. 

Als Bildungswerk des VDKT bietet das ASCOL-College Aus-, Fort- und Weiterbildung an.

 

 

Fortbildung

Seminare für angehende Kunsttherapeuten und Kunsttherapeuten finden u. a. als Online-Seminare und Präsenzseminare statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage unseres Bildungswerkes unter www.ascol-college.de 

Etablierung

Zweck des Verbands ist die Weiterentwicklung, Etablierung und Anerkennung der künstlerischen Therapien zur Verbesserung der psychosozialen Beratung und Therapie und zur Förderung der Gesundheit. 

Der VDKT ist Teil der Gesamtkonferenz 



Aus-, Weiter- und Fortbildungstermine


Bildungsurlaub

  • Wer hat Anspruch?

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle ArbeitnehmerInnen in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. (§2 Abs.2)

  • Wer hat keinen Anspruch?

Beamte, RichterInnen, SoldatInnen, Zivildienstleistende. ArbeitnehmerInnen, wenn andere Gesetze, Betriebs- oder Tarifrechtliche Vereinbarungen die Freistellung von der Arbeit für mindestens denselben Zeitraum regeln. (§2 Abs.1 Satz 2)

  • Anspruch pro Jahr?

5 Arbeitstage innerhalb des Kalenderjahres. Bei mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen ändert sich der Anspruch entsprechend. (§2 Abs.4). Krankheitstage werden nicht angerechnet (§7). Nicht ausgeschöpfter BU kann im folgenden Jahr gemeinsam oder getrennt geltend gemacht werden. (§2 Abs.6 Satz 1). Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis maximal 4 Kalenderjahre zu einem 3-4-wöchigen BU zusammengefaßt werden. Anmeldung beim Arbeitgeber: mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mit der Bestätigung des Veranstalters (§8 Abs.1)

 

Diese Angaben sind ohne Gewähr!