Aktuelles

Das Symbol in der Kunsttherapie - vier Seminare

Celle, 21.03.2024. Vier Online-Seminare vermitteln die kunsttherapeutische Arbeit mittels Symbole.

Die Teilnahme an der Seminarreihe wird bei Aufnahme der Weiterbildung Psychosoziale Kunsttherapie angerechnet. Die Gebühr der Seminarreihe beträgt 630 Euro inklusive der Handouts. Der Betrag ist im Voraus zu zahlen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

 

In den Seminaren werden die Begriffe "Symbolisierung und Sublimierung" praxisnah in Bildarbeiten, Märchen und Mythen sowie Farben veranschaulicht. Analytisch orientierte Kunsttherapie beschäftigt sich mit dem Unbewussten und der Individuation.

Im Zusammenhang mit Surrealismus und Kunsttherapie erleben Teilnehmende die Möglichkeiten der Formensprache, rezeptiven Kunsttherapie und Ikonographie.

Letztlich werden kunsttherapeutische Verfahren und Methoden im psychodynamischen Ansatz in der Praxis erlebbar und im Rahmen der Indikation eingeordnet.

„Die Symbolsprache (….) ist eine Sprache, in der die Außenwelt ein Symbol der Innenwelt, ein Symbol unserer Seele und unseres Geistes ist.“ (Erich Fromm)

Die Schaffung und Betrachtung von Bildern, die Arbeit mit Bildsymbolen kann als eine spiegelnde Selbstobjekterfahrung beschrieben werden. Dabei kann das Symbol nicht nur etwas über den aktuellen Zustand und Prozess des Selbst mitteilen, sondern auch vergangene und gegenwärtige Objekte (Personen)-Beziehungen) beschreiben.

„Eine solche konstante Beziehung zwischen einem Traumelement und seiner Übersetzung heißen wir eine symbolische, das Traumelement selbst ein Symbol des unbewussten Traumgedankens.“ (Sigmund Freud 1900)

 

Das Symbol als Verallgemeinertes bzw. Verallgemeinerbares gewinnt im Kunstwerk und im Kunsterlebnis einen spezifischen doppelten Wahrnehmungscharakter.

Im künstlerischen Symbol "sind sinnlich-emotionale Erfahrungen der gesellschaftlichen Menschheit in einer Weise verdichtet und verallgemeinert, dass sie durch die symbolvermittelte Erkenntnis zugleich als sinnlich-emotionale Erfahrungen unmittelbar gegeben sind.

 

Durch Bild- und Sprachsymbole vermittelte Wahrnehmung äußert sich in der Kunst in einer "präsenten Sinnlichkeit".. Indem hier der Widerspruch zwischen höchster Abstraktheit und sinnlicher Unmittelbarkeit, in der ikonischen Symbolsprache aufgehoben ist und mir so die nur im Medium von 'Kunst' (im weitesten Sinne) vermittelbare gnostisch-emotionale Betroffenheit von allgemeinen Erfahrungen zuteilwird.

Über Symbole vermittelt die Kunst ihre "sinnliche Gestalt" von menschlicher Erfahrung und Erkenntnis. Wahrnehmung von Kunst ist also immer auch sinnliche Erkenntnis.

 

Die Surrealisten waren angeregt von Sigmund Freuds Traumdeutung und forderten dazu auf, den Schleier der Realität zu lüften und ins Unbewusste vorzudringen.

Die surrealistischen Werke boten einen neuen Einblick in die Psyche des Menschen und offenbarten genau die unterdrückte Welt, an die die Surrealisten herankommen wollten.

In der Kunsttherapie bietet diese Herangehensweise zahlreiche Methoden in der Arbeit mit den Patienten anzuwenden. Diese unterschiedlichen Methoden und Arbeitsweisen werden in den Seminaren vermittelt.

 

Termine:

  • Symbolisierung und Sublimierung, 18.05.2024, 10-17 Uhr /19.05.2024, 10-14 Uhr
  • Analytisch orientierte Kunsttherapie, 15.06.2024, 10-17 Uhr /16.06.2024, 10-14 Uhr
  • Kunstseminar: Surrealismus und Psychosoziale Kunsttherapie, 19.07.2024, 19-21 Uhr
  • Verfahren und Methoden der analytischen Kunsttherapie 20.07.2024, 10-17 Uhr /21.07.2024, 10-14 Uhr

Mitgliederversammlung komplettiert den Verbandsvorstand

Celle 18.03.2024. Auf der letzten online durchgeführten Mitgliederversammlung am 08. März 2024 stellte der Vorstand den „Indikationskatalog Kunsttherapie. Eine Anleitung für Psychosoziale Kunsttherapie“ vor. Ein Methodenkatalog ist in Planung und soll im Herbst 2024 erscheinen.

Die versammelten Mitglieder überlegten, künftig gemeinsame Jahres- oder Arbeitstreffen mit anderen Berufs- und Fachverbänden durchzuführen, um den Gedankenaustausch zu relevanten therapeutischen und medizinischen Themen zu fördern.

Zur Nachwahl der 3. Vorsitzenden hat sich Frau Bessler zur Kandidatur bereit erklärt. Frau Bessler ist zertifiziertes Mitglied und dipl. Psychosoziale Kunsttherapeutin (IFKTP), Psychologische Beraterin sowie Kunstdozentin.

Sie arbeitet in eigener Praxis in der Region Hannover mit dem Schwerpunkt Familien-, Kinder- und Jugendlichentherapie. Die Mitgliederversammlung wählte einstimmig Frau Bessler als 3. Vorsitzende in den Verbandsvorstand.



Verband Deutscher Kunsttherapeuten wählt neuen Vorstand

Celle 05.09.2023. Auf der am 4. September 2023 durchgeführten ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Kunsttherapeuten (VDKT) wurden der Celler Heilpraktiker für Psychotherapie und Kunsttherapeut Alexander Schadow (siehe Foto) als 1. Vorsitzender sowie die Heilpraktikerin für Psychotherapie, Kunsttherapeutin und Diplom-Pädagogin Catrin Draheim aus Rostock als 2. Vorsitzende gewählt.
Als Mitglieder des Beirates bestätigt wurden zudem die Heilpraktikerin für Psychotherapie, Kunsttherapeutin und Diplom-Pädagogin Melanie Suhr aus Lensahn und die Heilpraktikerin für Psychotherapie, Diplom-Grafikerin und Kunsttherapeutin Brigitte Parsche aus Halle. Die Gründung des Verbandes Deutscher Kunsttherapeuten (VDKT) als Fachgesellschaft für Psychosoziale Kunsttherapie fand bereits vor 20 Jahren im Oktober 2003 statt.
Im VDKT sind Maltherapeuten, Musik-, Tanz- und Kreativtherapeuten, Ärzte und Heilpraktiker, Psychologen und Psychologische Berater sowie Pädagogen die über eine kunsttherapeutische Ausbildung verfügen, organisiert. 

Um die Interessen der psychotherapeutisch tätigen Mitglieder des Berufsverbandes wahrzunehmen, nimmt der VDKT an der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften GDH teil und ist Mitglied im Heilpraktiker-Netzwerk n. e. V.. Damit vertritt der VDKT die Interessen der deutschen Kunsttherapeuten in der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften GDH. Die Gesamtkonferenz ist ein freier und offener Zusammenschluss von inzwischen über 34 Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften, die gemeinsam die beruflichen Interessen von etwa 32.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vertreten. Die Gesamtkonferenz steht für die besonderen Kompetenzen, für das Verantwortungsbewusstsein und für die Qualität im Heilpraktikerberuf. Gute Patientenversorgung bedeutet gleichermaßen Qualitätssicherung und Patientenschutz. Die Qualitätssicherung und das bereits 2006 eingeführte Zertifizierungssystem des VDKT fanden Erwähnung durch die Wissenschaftlichen Dienste im Deutschen Bundestag am 5. Oktober 2021 in einem Bericht für den Fachbereich Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In dem Bericht  heben die Wissenschaftlichen Dienste hervor, "dass der Verband Deutscher Kunsttherapeuten (VDKT) basierend auf dem System der zertifizierten Fortbildung für Ärzte.“, seine Mitglieder zertifiziert. Das Zertifizierungssystem und die Berufsbezeichnung sind markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt zugunsten des VDKT geschützt. Die Weiterbildung zum Psychosozialen Kunsttherapeuten erfolgt über das ASCOL-College – Bildungswerk des VDKT. 


Rundfunkgebühren für Selbstständige

Hinter dem eingängigen Namen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ verbirgt sich die altbekannte GEZ (Gebühreneinzugszentrale). Sie zieht die Rundfunkbeiträge für die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland ein. Selbstständige werden dabei unter Umständen gleich mehrfach zur Kasse gebeten:

Selbstständige zahlen einmal als Privatperson ihren Beitrag, müssen dann für „anmeldepflichtige Betriebsstätten“, also beispielsweise ein externes Büro, bezahlen und schließlich noch ein drittes Mal für ihr Auto, sofern das nicht ausschließlich privat genutzt wird. Wer von zuhause aus arbeitet, muss für das Büro nicht extra zahlen. Allerdings nur dann, wenn das Büro ausschließlich über die Privaträume betreten werden kann. (Entnommen dem VFP-Newsletter, 4/2023)


Vorsicht Falle -Deutscher Konsumentenbund mahnt ab

Bislang sind vom Deutschen Konsumentenbund nur Bezeichnungen abgemahnt worden, die unerlaubterweise “Psychotherapeutin / Psychotherapeut“ gelautet haben. Diese sind auch dann falsch, wenn sie irgendwelche Zusätze (HPG / HeilprG / Psycho- und Trauma-Therapeut o.ä.) hatten. Hier muss man dringend und zwingend die unzulässigen Bezeichnungen überall löschen, d.h. in allen eigenen Werbemitteln (Praxisschildern, Flyern, Visitenkarten, Webseiten) aber auch allen sonstigen Portalen, Therapeutendatenbanken, Suchmaschinen usw. Die Löschaufträge, die Sie an die jeweiligen Betreiber solcher Portale etc. schicken, sollten Sie unbedingt dokumentieren! Damit können Sie sich absichern, wobei Gerichte schon entschieden haben, dass es kein Verstoß gegen die Unterlassungsaufforderung darstellt, wenn man Ihre alte Bezeichnung noch über die „Wayback Machine“ (also im Archiv des Internets) finden kann. (Entnommen dem VFP-Newsletter, 4/2023)


Dr. paed. Werner Weishaupt, Präsident der VFP

Wussten Sie ...

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie

  • sind seit 29 Jahren ein anerkannter freier Beruf auf der Basis des Heilpraktikergesetzes und des wegweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 1993 (BVerwG, 21. Januar 1993, Az. 3 C 34.90)
  • sind mit über 16.000 Berufsangehörigen in ihren eigenen Praxen tätig mit täglich rund 45.000 Patient*innenkontakten - d.h. über 10 Mio. im Jahr
  • sind deshalb im deutschen Gesundheitswesen unverzichtbar, speziell für die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung
  • bieten schnell Termine an - bei durchschnittlich 20 Wochen Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz - auch nach der Strukturreform der Psychotherapierichtlinien*
  • entlasten die gesetzlichen Krankenkassen jährlich um ca. 226 Mio. Euro, da sie nur mit Selbstzahler*innen arbeiten, die nur zu ca. 10% privat krankenversichert sind
  • verfügen über qualifizierende Aus- und Fortbildungen, ohne die sie die amtlichen Überprüfungen nicht bestehen würden und sich auf dem freien Markt auch gar nicht halten könnten
  • sind die Spezialist*innen, die für die Behandlung psychischer und psychosomatischer Beschwerden qualifiziert sind
  • unterliegen – genau wie die approbierten ärztlichen und psychologischen Psychotherapeut*innen – zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und der Kontrolle durch die Gesundheitsämter u.a. Behörden
  • unterstellen sich der Berufsordnung und Berufsaufsicht des „Verbandes Deutscher Kunsttherapeuten n.e.V.“
  • vertreten ein breites Spektrum psychotherapeutischer Methoden über die sog. „Richtlinienverfahren“ hinaus und werden damit der Patient*innennachfrage und Behandlungsbedürftigkeit psychisch und psychosomatisch Kranker gerecht.

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* In Deutschland haben rund 18 Millionen Menschen Bedarf an Psychotherapie – das sind ca. 28 Prozent der Bevölkerung. Trotz der in eigenen Praxen tätigen rund 32.000 krankenkassenzugelassenen Psychotherapeut*innen wird die psychotherapeutische Versorgung als Krankenkassenleistung von vielen Patient*innen und auch Psychotherapeut*innen als deutlich unzureichend bewertet.

Hauptkritikpunkte sind u.a. die langen Wartezeiten (in manchen Bereichen – ausgerechnet bei Kindern und Jugendlichen! –  bis zu neun Monaten) auf einen Therapieplatz sowie eine fehlende Balance in der Verteilung von Praxen in Städten bzw. auf dem Land. Sämtliche bislang von der Politik und den Fachverbänden eingeleiteten Maßnahmen haben nicht spürbar zu einer Verbesserung der Situation beigetragen. Das bedeutet, dass Menschen mit einem hohen Leidensdruck – und mit Erkrankungen, die immerhin die zweithöchste Anzahl von Krankschreibungen und Frühverrentungen in Deutschland verursachen – deutlich unterversorgt sind.

 

Die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker*innen ist trotz der fehlenden Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen immer mehr gefragt und ein unverzichtbarer Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Die praktische Erfahrung zeigt, welche Menschen die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker*innen für Psychotherapie in Anspruch nehmen:

Zum einen sind es Patient*innen mit langen Leidenswegen, die bereits das gesamte Spektrum der krankenkassenfinanzierten Methoden durchlaufen haben und sich bei Heilpraktiker*innen für Psychotherapie einen anderen Lösungsansatz versprechen. Zum anderen sind es Menschen, die nicht wollen, dass sich eine Psycho-Diagnose in der Akte ihres Arztes und damit auch ihrer Krankenkasse befindet – zumal sich dies für das Fortkommen im Rahmen einer Beamtenlaufbahn oder auch in anderen beruflichen Bereichen als deutlich hinderlich erweisen kann.

Des Weiteren sind immer mehr Menschen bereit, für die Beseitigung psychischer Probleme in die eigene Tasche zu greifen – auch weil ein Verschleppen der Therapie durch lange Wartezeiten die Problematik deutlich verschlimmern würde. Eine Reihe von Berufsgenossenschaften sehen die kostenmäßige Bedeutung langanhaltender Arbeitsunfähigkeiten und sind vermehrt bereit, die Kosten für die Behandlung bei Heilpraktiker*innen für Psychotherapie zu erstatten.

 

Nienburg, 19.08.2021


Streit um die Wissenschaftlichkeit von Psychotherapieverfahren

oder die Lüge der Wirkstudien der Richtlinienverfahren

Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) zeichnet falsches Bild der Heilpraktiker für Psychotherapie ... Apotheken-Umschau verbreitet das ... dabei ist das Methodenpapier des „Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie“ selbst in hohem Maße interessengeleitet und keineswegs wissenschaftlich fundiert ... das zeigt eine neue Metastudie aus den USA und Norwegen ...

Ein vernichtendes Urteil über die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie: University of Wisconsin-Madison und des Modum Bad Psychiatric Center (Norwegen) vom 15. Februar 2021 – „Methodenpapier fehlerhaft in allen Bereichen“.

 

In der jüngsten Ausgabe der „Apotheken-Umschau“ werden die Heilpraktiker für Psychotherapie (immer m/w/d) in ein schlechtes Licht gerückt: Der Text zieht ihre Qualifikation in Zweifel, die Fachheilpraktiker werden dabei mit obskuren Therapiemethoden in Verbindung gebracht. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass eine Therapie wirksam sei – beim Heilpraktiker für Psychotherapie könne man das „am Praxisschild nicht erkennen“. Zugangsvoraussetzungen, Ausbildung und Prüfung werden als ausgesprochen minderwertig dargestellt. Die therapeutische Qualität, so suggeriert der Text, gäbe es nur bei Studierten; idealerweise beim Psychologischen Psychotherapeuten.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang das Ergebnis einer Untersuchung von Prof. B. Wampold von der University of Wisconsin-Madison und des Modum Bad Psychiatric Center in Norwegen (Evaluation: Methodology Paper of the Scientific Advisory Board on Psychotherapy According to Section 11 PsychThG (Psychotherapists Act). Der weltbekannte Psychotherapieforscher hat das „Methodenpapier des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie“ (WBP) unter die Lupe genommen. Dieses Methodenpapier von 2019 ist eine Sammlung von großformatigen, anspruchsvollen Prüfkriterien für wissenschaftliche Studien, die der Laborforschung entlehnt sind. Dort geht es jedoch nicht in erster Linie um die Erfassung des zwischenmenschlichen Beziehungsraumes wie in der Psychotherapie. Dennoch gelang es dem WBP mit diesem Kriterienkatalog, die Anträge der Humanistischen Psychotherapien und der Gestalttherapie 2018 auf vermeintlich wissenschaftlicher Grundlage abzuschmettern.

 

Der WBP, der aus Richtlinien-Vertretern zusammengesetzt (also nicht neutral) ist, vermag bislang auf diese Weise das gesetzliche Monopol der 1998 im Psychotherapeutengesetz (PTG) festgeschriebenen Therapieformen (Richtlinienverfahren) zu verteidigen. Nach der offiziellen Lesart soll er „sichere und wirksame“ Psychotherapieverfahren identifizieren. Laut Untersuchung der University of Wisconsin-Madison und des Modum Bad Psychiatric Center in Norwegen hat der WBP dieses Ziel allerdings klar verfehlt.

 

Der wissenschaftliche Leiter der Metastudie aus den USA und Norwegen ist Prof. emer. Bruce E. Wampold, US-amerikanischer Psychotherapieforscher, selbst ursprünglich ausgebildet in psychodynamischer und Verhaltenstherapie. 2020 wurde er zum Vorsitzenden der weltweit arbeitenden SPR (Society for Psychotherapeutic Research) gewählt – Beleg für sein internationales Renommee auf dem Gebiet der Psychotherapieforschung. In Deutschland sind Wampolds Forschungsergebnisse spätestens seit 2018 allgemein bekannt geworden (Wampold, B. E., Imel, Z., Flückiger, C.: Die Psychotherapie-Debatte. Was Psychotherapie wirksam macht. 2018, Hogrefe, Bern).

 

Die Untersuchungsergebnisse der US-amerikanischen und norwegischen Wissenschaftler stehen in krassem Gegensatz zu den Aussagen in der „Apotheken-Umschau“, die auf die wissenschaftliche Belegbarkeit der anerkannten Richtlinienverfahren abzielt und suggeriert, eine qualitätvolle Therapie gäbe es nur beim niedergelassenen Psychotherapeuten. So seien Grundsatzentscheidungen, die sich auf randomisierte klinische Studien stützen, generell fehlerbehaftet, weil sie nicht erkennen, wie schwierig es ist, die Ergebnisse der Studien auf lebensnahe Bedingungen zu übertragen.

Zum Beispiel werden in klinischen Studien zu Depressionen Patienten ausgeschlossen, die Persönlichkeitsstörungen oder Selbstmordgedanken haben, Antidepressiva oder andere psychotrope Medikamente einnehmen, psychotische Merkmale aufweisen oder andere Formen einer Behandlung für die psychische Gesundheit erhalten.

 

Auch ist es nicht so, dass eine Therapieform eine konstante Einheit ist, völlig unabhängig vom Umfeld oder Therapeuten. Vielmehr verändere sie sich im Laufe der Zeit oder auch in ihrer Zusammensetzung. Das heißt, die Generalisierbarkeit für angewandte Settings, oft als externe Validität bezeichnet, ist bei der Psychotherapie recht begrenzt – so die Evaluation.

Zudem ist tatsächlich mittlerweile allgemein bekannt, dass die Schulverbundenheit der Forschenden (z. B. zur Psychoanalyse, Tiefenpsychologie oder Verhaltenstherapie) das Resultat des Methodenpapiers des WBP beeinflusst hat, insbesondere durch die Art und Weise, wie die Studien konzipiert wurden, einschließlich der Konstruktion der Kontrollbedingungen.

 

Fehlerhaft sei auch die Unterstellung, dass bestimmte Therapieformen wirken, weil sie bestimmte Verfahren und Methoden beinhalten – dass also im Umkehrschluss andere Therapieformen, die diese Methoden nicht beinhalten, unwirksam sind: Es sei nicht nachgewiesen, dass spezifische Therapiebestandteile notwendig sind, um eine Therapie wirken zu lassen.

Und schließlich ignoriere das Methodenpapier wichtige Faktoren für einen Therapieerfolg.

 

Zuallererst wird hier die TherapeutPatient-Beziehung genannt: Die Qualität dieser Beziehung sei für den Erfolg jeder Psychotherapie unerlässlich; sie sei wichtiger als die spezifischen Faktoren, die für die Anerkennung einer Therapiemethode ausschlaggebend seien.

Im Gesamtfazit fällen die Wissenschaftler aus Norwegen und den USA ein vernichtendes Urteil: Das Methodenpapier sei unwissenschaftlich; es ignoriere Belege dafür, was Psychotherapie insgesamt wirksam mache. Vielmehr würden auf unwissenschaftliche Weise bestimmte Behandlungsverfahren bevorzugt. Das schränke die Wahlmöglichkeit der Patienten ein. Das Methodenpapier habe die Qualität der psychischen Gesundheitsversorgung nicht verbessert und sei dazu auch nicht in der Lage.

 

Der gesetzlichen Zulassung der Richtlinienverfahren durch das PTG (1998) lag ein Forschungsgutachten zugrunde (Meyer, A. E., Richter, R., 1991), deren Autoren gegenüber dem Gesetzgeber behaupteten, dass aus dem Datenmaterial Klaus Grawes Metaanalyse (1994, Hogrefe, Bern) allein die psychoanalytischen und die verhaltenstherapeutischen Verfahrensgruppen als Grundrichtungen nachweisbar seien.

 

Die Medizinerin und Dipl.-Psychologin Prof. Dr. Lotte Hartmann-Kottek, die sich seit Jahren intensiv mit den Hintergründen des Themas „Richtlinienverfahren in Deutschland“ befasst, glaubt nicht an ein „Versehen“: Ihrer Überzeugung nach handelte es sich bei dieser Behauptung um eine bewusste Falschaussage der seinerzeit verantwortlichen Berufspolitiker. Sie hätten verschwiegen, dass die Psychoanalyse und die Verhaltenstherapie, die sich 1998 zu „Richtlinienverfahren“ krönten, die beiden wirkungsärmsten(!) Verfahrensgruppen waren; dagegen die der Humanisten und Systemiker die beiden wirksamsten. Hartmann-Kottek: „Diese fähige und in der Bevölkerung beliebte Konkurrenz wurde mithilfe der Falschaussage gegen- über dem Gesetzgeber ausgelöscht. Damit wurden auch die Patienten um bessere Heilungschancen betrogen. Der Datenbetrug ist belegt und wird demnächst dem Gericht vorgelegt.“

 

Die Vertreter der Richtlinienverfahren hätten der Öffentlichkeit keine ausreichenden Wirkstudien vorgelegt. Auf Anfrage bekomme man keine Einsicht gewährt. Die Verhaltenstherapie (VT) sage von sich selbst, dass sie keine Einheit sei, sondern eine Gruppe von sehr, sehr unterschiedlichen Verfahren, weswegen eigentlich jede der Untergruppen genügend eigene Wirksamkeitsnachweise vorlegen müsste. Die Psychoanalyse (PA) habe ihren Nachweisversuch von Wirksamkeitsstudien für Erwachsene 2019 offiziell eingestellt, die für die Kinder und Jugendlichen waren schon einige Jahre früher auf Eis gelegt worden, ohne ein Ergebnis zu erreichen, das von ausgegrenzten Verfahren, wenn sie um Zulassung nachsuchen, verlangt werde.

 

Fazit: In Deutschland sind auf zumindest fragwürdiger Grundlage vier Psychotherapiemethoden als „Richtlinienverfahren“ anerkannt. Das diskriminiert alle anderen Psychotherapieverfahren und suggeriert mangelnde Wirksamkeit dieser Verfahren. Auf diese Suggestion fallen die meisten Menschen – Laien ebenso wie Fachpolitiker und Psychotherapeuten – herein, wenn sie nicht ausgesprochene Fachleute in diesem Metier sind und keine Möglichkeit haben, hinter die Kulissen zu schauen. Allerdings: Wer sieht, dass im Rest der Welt eine andere Einschätzung gilt, kann stutzig werden.

 

In Österreich, wo es kein reglementierendes Gesetz auf der Basis von mehr oder weniger wissenschaftlich abgesicherten Studien gab, ist die Gruppe der „Humanistischen Psychotherapieverfahren“ die größte und die der Verhaltenstherapie die kleinste bezüglich der spontanen Verbreitung in der Bevölkerung.

 

Das ergibt sich aus den Zahlen des dortigen Gesundheitsministeriums.. Deutschland ist das einzige Land mit einer sozialrechtlichen Spaltung der Psychotherapieszene und mit einem „Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie“, der mit – so das Wampold-Gutachten – zum Teil unwissenschaftlichen Mitteln die auf zweifelhafter Basis erworbene berufspolitische Vormachtstellung der Richtlinienverfahren verteidigt.

 

Die meisten Heilpraktiker für Psychotherapie in Deutschland arbeiten mit mindestens einem evidenzbasierten Verfahren – oft ergänzt durch neue, inzwischen aber auch schon bewährte Methoden der lösungsorientierten Kurzzeittherapie, Körperpsychotherapie, Gestalt-, Kunst-, Musiktherapie usw. Diese Verfahren abzuqualifizieren, weil man sie durch die Beschränkung auf „Richtlinienverfahren“ für die Abrechnung mit den Krankenkassen nicht ausführen darf, hat mit wissenschaftlicher Argumentation nichts zu tun. Zumindest in der Sache unzutreffend, wenn nicht sogar bewusst irreführend ist die Behauptung von BPTK-Präsident Dietrich Munz im Interview der „ApothekenUmschau“, die Standards der Berufsordnung seien in der Heilpraktikerpraxis wesentlich geringer als bei approbierten Psychotherapeuten. 

 

Quellen

https://bvvp.de/wp-content uploads/2021/08/20210803-Langfassung-aus-PPP-3_21-Bowe_ Evidenz-fuer-Politikaenderung_public.pdf

https://www.gwg-ev.org/aktuelles/blog/ beitraege/beitrag/wann-reagiert-der-wbp-aufdie-argumente-aus-der-wissenschaft

 

Dr. Werner Weishaupt

Heilpraktiker für Psychotherapie, Dozent, Präsident des VFP


Falsche Kritik an den Heilpraktiker für Psychotherapie

Die oft angeführte Kritik an der mangelnden Qualifikation „unzureichend ausgebildeter Personen “, die in Deutschland „häufig sogenannte psychotherapeutische Behandlungen anbieten“, dürfen sich nicht nach Lust und Laune (und schon gar nicht „oftmals“) als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ bezeichnen.

 

Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist vielmehr bereits 2011 vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht als korrekt und zulässig für diese Berufsgruppe bezeichnet worden (Az.: I ILA 71/10 - 1 A 16/0). Mitglieder dieser Berufsgruppe dürfen sich nämlich weder als „Psychotherapeuten“ noch pauschal als „Heilpraktiker“ bezeichnen. Das legen die entsprechenden Berufsgesetze fest. Deshalb hat es das Gericht als angemessen angesehen, dass sie sich als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ bezeichnen – zumal sie ja seit dem wegweisenden Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 1993 (BVerwG, 21. Januar 1993, Az. 3 C 34.90)

mit staatlicher Zulassung in vollem Umfang psychotherapeutisch tätig sein dürfen, der Bevölkerung als Anbieter hinreichend bekannt sind und mit täglich rund 45.000 Patient*innenkontakten - d.h. über 10 Mio. im Jahr – eine wichtige Rolle für die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung spielen.

 

Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ darf nur führen, wer die entsprechende staatliche Zulassungsprüfung vor dem Gesundheitsamt bestanden hat. Die zu Prüfenden müssen also eine Ausbildung genossen haben, die den einschlägigen staatlichen Prüfungsrichtlinien entspricht. Dies sind zum einen seit 2017 die „Bundesleitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern“  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/h/heilpraktikeranwaerter-leitlinie.html  und deren konkrete Umsetzung in länderspezifischen Überprüfungsrichtlinien, beispielhaft ist hier das Land Baden-Württemberg zu zitieren file:///C:/Users/Heimann/Downloads/heilpraktiker-informationsblatt-des-gesundheitsamts-psychotherapie-12-2021.pdf .

 

Ohne eine solche Ausbildung ist es schon lange nicht mehr möglich, die Überprüfung durch das Gesundheitsamt zu bestehen. Und: Diese Zulassungsprüfung dient vor allem eben dem Patientenschutz, dem wir uns als VDKT genauso verpflichtet fühlen. Ebenfalls mit Blick auf die Patientensicherheit engagiert sich der VDKT intensiv für die Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder und achtet darauf, dass Therapien nur von Mitgliedern angeboten werden, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen. 

 

Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung „Patientinnen und Patienten sind oft nicht in der Lage, die eingeschränkte Qualifikation einer Therapeutin/ eines Therapeuten zu erkennen“ verwirrend:  Therapeut darf sich in Deutschland nur nennen, wer über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Von einer „eingeschränkten“ Qualifikation ist in den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen nirgends die Rede. Aus gutem Grund: Auch der Gesetzgeber will die Patienten geschützt wissen.  In Deutschland dürfen darum Ärztliche, Psychologische Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie gleichermaßen Menschen psychotherapeutisch behandeln. Psychologische Berater, Coaches, Schamanen oder Geistheiler dürfen das nicht.

Text entnommen und redigiert "Freie Psychotherapie" Ausgabe 1/2022