Der VDKT ist die Plattform für alle Kollegen, die aktiv und solidarisch für ihren Berufsstand eintreten wollen. Der VDKT will die berufspolitischen Interessen der Kunsttherapeuten über einzelne Verbandsinteressen hinaus entwickeln und fördern, für eine gerechte Honorierung kunsttherapeutischer Arbeit eintreten und die Anerkennung ethischer Grundsätze als Bestandteil einer beruflichen Verantwortung durch Festlegung entsprechender Standards fördern.
Der VDKT ist als fachübergreifende und berufspolitische Interessengemeinschaft angetreten, diese genannten fachlichen und berufspolitischen Ziele langfristig zu verwirklichen. Vor allem für eine bessere soziale Sicherung von selbständigen und freiberuflichen Beratern und Heilkundigen will sich der VDKT als Verband Deutscher Kunsttherapeuten einsetzen.
Ziel ist es, das Berufsbild Psychosozialer Kunsttherapeut zu definieren und eine Abgrenzung der Tätigkeit gegenüber anderen künstlerischen bzw. therapeutischen Berufsfeldern vorzunehmen.
Psychosoziale Kunsttherapie ist ein eklektisches, am Arbeitsfeld orientiertes therapeutisches Verfahren. Sie steht für eine integrative (Ansätze unterschiedlicher Therapieschulen zusammenfassende), interdisziplinäre (alle Künste umfassende, fächerübergreifende), interkulturelle (Kulturen übergreifende) Orientierung. Sie therapiert psychosozial, d. h. auf psychische und soziale Ursachen zurückgehende Konflikte und Störungen durch die Anwendung künstlerischer Medien. Der Psychosoziale Kunsttherapeut orientiert sich in der Therapie an den Interessen des Patienten, obgleich er eine fachliche, methodische und kulturelle Orientierung vertreten kann.
Wir definieren Psychosoziale Kunsttherapie als angewandte Kunst im Kontext heilkundlicher und psychotherapeutischer, beratender und sozialer Prozesse. Auch der Gesetzgeber hat bereits in der Formulierung des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, dem sogenannten Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geklärt, worin die psychologischen Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde liegen. So schreibt er im Paragraphen § 1 zur Berufsausübung:
(3) ... Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.
Die Bezeichnung dipl. Psychosozialer Kunsttherapeut (IFKTP) darf nur nach Zertifizierung durch das Institut für Künstlerische Therapie und Pädagogik (IFKTP) des Berufsverbandes geführt werden. Die Weiterbildung in Psychosozialer Kunsttherapie wird in der Regel als dreijährige berufsbegleitende Weiterbildung durchgeführt und die Zertifizierung zum dipl. Psychosozialer Kunsttherapeut (IFKTP) im Anschluss durch den Nachweis von entsprechenden Fortbildungen alle drei Jahre aufrechterhalten.
Das Recht zur Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde bleibt Fachärzten für Psychotherapie und Psychologen mit der entsprechenden Zusatzqualifikation nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie Heilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie vorbehalten.
Psychosoziale Kunsttherapie, Heilkunde und Psychotherapie treffen sich in dem Bemühen, die Selbstverantwortlichkeit, die Erlebnisfähigkeit und die Erkenntnismöglichkeiten des Menschen zu üben, zu aktivieren bzw. zu kurieren.